Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge mit „Fensterkönig“ gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

Angebote von „Fensterkönig“ bleiben solange unverbindlich, bis sie nach einer Annahme durch Fensterkönig entweder schriftlich bestätigt wurden oder mit der Realisierung der Aufträge begonnen wird.

Der Käufer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Mit Leistung der Anzahlung akzeptiert der Kunde die in der Auftragsbestätigung genannte Ausführung. Vorangegangene Abmachungen verlieren ihre Gültigkeit.

Vor einer Gutschrift der Anzahlung und vor der Bestätigung der Maße und Mengen durch den Kunden ist Fensterkönig nicht verpflichtet, mit der Durchführung zu beginnen.

3. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise netto ab D – Kappeln (Kopperby).

Die Kosten für einen Transport werden im Vertrag extra ausgewiesen. Das vertraglich vereinbarte restliche  Entgelt ist mit Übergabe der Ware in Bar zu bezahlen. Fensterkönig ist nicht verpflichtet, unbezahlte Ware herauszugeben.

4. Lieferung

Fensterkönig wird mit der Bearbeitung eines Auftrags nach Eingang der vereinbarten Anzahlung/Zahlung beginnen.

Die Lieferung für weiße Fenster bis zu 4-5 Wochen und in Farbe (genauso Türen) 5-6 Wochen ab Eingang der Anzahlung und Freigabe der Stück- und Maßangaben. Angemessene und begründete Fristüberschreitungen bestätigter Liefertermine berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

Die Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Für die Prüfung und Anerkennung einer Reklamation muss die schriftliche Bestätigung vom Speditionsfahrer vorliegen. 

Für das Entladen und Vertragen auf das Grundstück, hat der Kunde Helfer zu organisieren. Schlägt ein Anlieferungsversuch fehl, ohne schuldhaftes Verursachen von Fensterkönig oder der Spedition, und eine neue Anlieferung notwendig wird, trägt der Käufer die entstehenden Kosten. Wird eine Sendung „frei Bordsteinkante“ geliefert, bedeutet dies, dass das Speditionsunternehmen bzw. der Lieferant die entsprechende Sendung am Straßenrand ablegen darf. Die gelieferte Ware muss also nicht bis zur Haustür oder gar in die Wohnung (bzw.Objekt) gebracht werden.

Sollte die richtig gelieferte Ware am Lieferort nicht empfangen werden oder von dem Fahrer wegen der fehlenden Zahlung nicht ausgegeben werden, ist die Ware an den Sitz von Fensterkönig zurückzuliefern. Die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers und richten sich nach der Entfernung zum Lieferort, sie können jedoch nicht weniger als 150 EUR betragen. Darüber hinaus wird der Käufer bei der fehlenden Zahlung für jedes nicht abgenommene Fenster oder ein anderes Fenster- oder Türelement mit der Gebühr in Höhe von 25 EUR für eine Woche der Fensterlagerung belastet.

5. Gewährleistung

Fensterkönig gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf Beschläge und 10 Jahre auf Rissbildung im Profil.

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich bei ihrem Empfang zu überprüfen und Mängel sofort bei Abnahme dem Spediteur schriftlich anzuzeigen. Wenn die Ware Fehler aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wird nach Anerkennung Ersatz geliefert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung übernommen wird bei Vermittlung von Montagefirmen, Montagefehlern oder bei Verletzungen, die durch unsachgemäße Benutzung der Fenster hervorgerufen wird. Ein Einbau der Fenster in ein Objekt, gilt ebenso als Abnahme!

 

6. Eigentumsvorbehalt

Fensterkönig  behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware hat der Besteller –Fensterkönig- unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Unbezahlte Ware darf nicht verarbeitet werden.

7. Sonstiges

Der Vertrag zwischen Fensterkönig und dem Käufer unterliegt der Schriftform.

Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Fensterkönig  behält sich das Recht vor, Produktionsveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Produktionsbedingt können Abweichungen auftreten. Wenn der Käufer Vollkaufmann ist und den Vertrag für sein kaufmännisches Unternehmen abschließt, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag- Kiel-.

8. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9. Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart: 50% Anzahlung und den Rest bei Lieferung! Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich, da wir sonst langfristig unsere günstigen Preise nicht halten könnten und etwaige Zahlungsausfälle auf unsere Produktpreise aufschlagen müssten. Wir möchten auch zukünftig unsere Preise an Sie weitergeben! Nettopreise bis 1000 € sind mit Vorkasse zu entrichten! Ab 1000 bis 9.999 € Euro Vorkasse gewähren wir Ihnen 2% Skonto ansonsten 50% Anzahlung und der Rest wird bei Lieferung in bar gezahlt! Beträge die über 10.000 € gehen, gilt 50% Anzahlung und den Rest 5 Tage vor Auslieferung  per Überweisung!

10.

Mit der Unterzeichnung dieses Auftrags akzeptieren wir (Sie) die oben beschriebenen REGELN DER ZUSAMMENARBEIT und die REKLAMATIONSORDNUNG SOWIE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

 

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